Verwaltung

Der Aufgabenbereich des Hausverwalters umfasst im Wesentlichen:

  • die Durchführung der Wünsche der Eigentümer und Berücksichtigung der Erfordernisse des Objekts
  • die Durchführung der Gemeinschaftsordnung
  • die Überwachung des ordnungsgemäßen Zustands und der Instandhaltung und Instandsetzung der Objekte; nach Abstimmung mit dem Eigentümer auch die Veranlassung entsprechender Maßnahmen in dem bei der Verwaltung üblichen Umfang, Überwachung und Abrechnung von Reparaturausführungen
  • die kaufmännische Verwaltung, d. h. Verwaltung der Gelder des Objekts, Kontrolle des Eingangs und der Höhe der Wohngelder, Abwicklung der Zahlungen der Eigentümer und – soweit erforderlich – Bildung eines Rücklagenfonds für Reparaturen, wobei der Zahlungsverkehr selbstverständlich über separate, für die jeweiligen Verwaltungseinheiten einzurichtende Konten läuft
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung / Wohngeldabrechnung
  • Abschluss und ggf. Prüfung von Wartungs-, Dienstleistungs- und Versicherungsverträgen, Entgegennahme und Überwachung von Fristen (z. B. Eichfristen) und Abgabe von Erklärungen
  • Durchführung des Mahnwesens und Eintreibung rückständiger Zahlungen, ggf. nach Absprache unter Inanspruchnahme anwaltlicher bzw. gerichtlicher Hilfe

Wir bitten um Verständnis, dass wir hier nur einen Teil unserer Leistungen aufführen können.

Der Leistungsumfang wird im Detail abgesprochen und in einem abzuschließenden
Verwaltervertrag festgelegt.

In technischer Hinsicht stehen uns Ansprechpartner (Architekten, Bauingenieure, Handwerksmeister) zur Verfügung, die bei bautechnischen Problemen beratend tätig werden können.

Die Frage der Verwaltergebühren bedarf der Abstimmung im Einzelfall.

(Durch das Anklicken der Grafik wird Ihnen die Ansicht vergößert)